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20.05.2020 - Hafen

Ersatzverkündung SH und aktuelle Regeln für unseren Hafen

Am 16. Mai 2020 wurde die neue Ersatzverkündigung des Landes Schleswig-Holsteins veröffentlicht mit Wirkung zum 18.05.2020. Eine Übersicht der wichtigsten Regeln für Sportboothäfen finden Sie hier, sowie einen Link zur gesamten Landesverordnung im Originalwortlaut.

BEACHTEN SIE:

-Päckchenliegen ist zu vermeiden-

Das Festmachen und Überqueren innen liegender Boote ist nur in absoluten Ausnahmesituationen und unter Einhaltung der Regeln zur Infektionsvorbeugung und unter Einhaltung des Abstandsgebotes erlaubt.


-Anzeichen einer Viruserkrankung an Bord-

Bei Anzeichen einer Viruserkrankung darf der Skipper nicht auslaufen. Treten Anzeichen auf dem Wasser auf, muss der Schiffsführer oder die Schiffsführerin unverzüglich den Heimathafen anlaufen.


-An Land gehen-

An Land gehen ist bei auftretenden Symptomen nur im Heimathafen erlaubt. Ist dies nicht möglich, ist das Vorgehen mit dem hafenärztlichen Dienst oder dem örtlichen Gesundheitsamt abzustimmen. 


HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:


Kann ich nach Dänemark segeln vom Hafen Olpenitz aus?

Nein, zurzeit darf die Grenze nicht überschreiten werden. Das bedeutet es darf nicht in dänischen Gewässer geankert und eingelaufen werden.


Kann ich im Hafen Olpenitz übernachten?

Ja, aber bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Kontaktvermeidungsregeln. Sie dürfen zu zweit, mit Mitgliedern Ihrer Hausgemeinschaft und mit einer weiteren Person übernachten. Außerdem sind auch Übernachtungen zweier Hausgemeinschaften zulässig. Sie dürfen nur auf Ihrem Boot übernachten, wenn dieses über eine geeignete sanitäre Anlage verfügt.


Dürfen Gast-Jachten den Hafen Olpenitz anlaufen?

Ja. Aber bitte beachten Sie, dass die Kommunen Ausnahmen für touristische Hotspots erlassen können.


Gibt es Strom und Wasser am Steg im Hafen Olpenitz?

Ja.


Sind am Hafen Olpenitz die sanitären Anlagen offen?

Nein. Die Duschen sind geschlossen. Die regelmäßig gereinigten Toiletten sind tagsüber aber geöffnet. 


Dürfen Bootsarbeiten am eigenen Boot durchgeführt werden am Hafen Oplenitz?

Ja, unter Einhaltung der Kontaktvermeidungsregeln. Der Hafenbetreiber kann den Zugang aber beschränken oder verbieten.  

 

Dürfen gemeinsame Arbeiten am Boot durchgeführt werden am Hafen Olpenitz? 

Ja, wenn es dabei nicht zu Ansammlungen kommt und die Kontakt- und Hygieneregeln eingehalten werden.    


Dürfen Schiffe oder Masten gekrant und geslippt werden am Hafen Olpenitz?

Ja unter Einhaltung der Kontaktvermeidungsregeln.


Dürfen Firmen innerhalb des Hafen Olpenitz arbeiten? 

Gewerbliche Arbeiten sind gestattet unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Kontakte zwischen beruflich tätigen Menschen und Gewerbetreibenden sind zu vermeiden. Gemeinsame Arbeiten sind unzulässig. 

   

Können Winterlagerbetriebe am Hafen Olpenitz den Zugang für Nichtmitarbeiter beschränken? 

Ja. Bei gewerblichen Tätigkeiten sind die Gewerbetreibenden verpflichtet, den Kundenkontakt zu beschränken.     


Kann die örtliche Gesundheitsbehörde die Vorschriften am Hafen Olpenitz verschärfen? 

Die örtliche Gesundheitsbehörde kann weitergehende Anordnungen erlassen.   

 

Darf von Booten aus am Hafen Olpenitz gefischt werden ? 

Ja.    


Dürfen Sportbootfahrer aus anderen Bundesländern einreisen? 

Ja. 


Dürfen Sportboote am Hafen Olpenitz wieder an Privatpersonen vermietet werden? 

Ja unter Einhaltung der Kontaktvermeidungsregeln an Board und bei der Anmietung und Abgabe des Sportbootes. Es dürfen entweder nur zwei Personencrews oder Crews, die aus derselben Hausgemeinschaft mit zusätzlich einer anderen Person oder einer anderen Hausgemeinschaft bestehen zusammen einen Ausflug auf dem Boot machen.


Wie sieht es mit der Mietung zu kommerziellen Zwecken oder Veranstaltungen von Booten und Schiffen am Hafen Olpenitz aus? 

Für diese Fahrten gelten die Regelungen in der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Einzelheiten finden sich in den §§ 3, 4, 5, 11, 12, und 17. Empfohlen wird, diese Fahrten zeitlich kurz zu halten und auf Übernachtungen an Bord zu verzichten.


Die vollständige und aktuelle Landesverordnung des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter diesem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Landesverordnung_Corona.html


ACHTUNG:

Liebe Leser, bitte achten Sie stets darauf, ob die beschrieben Regeln noch gelten, oder bereits eine neue Verordnung greift. Sie können sich an dieser Stelle über die aktuellen Verordnungen informieren: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html;jsessionid=A0DC10DD7416D0818BB1B5A8FC0601C9.delivery1-replication

Ihr Hafenmeister-Team Olpenitz